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Doch oft landen die leeren Stromspeicher, oder nicht mehr genutzte Geräte, unbeachtet in der Schublade. Das ist nicht nur Verschwendung wertvoller Ressourcen, sondern auch gefährlich für Mensch und Umwelt.
Batterien sind Energiespeicher, die chemische Energie in elektrische Energie umwandeln. Sie enthalten verschiedene Chemikalien wie Quecksilber, Blei, Cadmium und Nickel, die bei unsachgemäßer Entsorgung schädlich sind, gleichzeitig aber auch wertvolle Rohstoffe beinhalten. Besonders Lithium-Akkus, die in den meisten Geräten verwendet werden, bergen ein erhöhtes Brandrisiko, wenn sie beschädigt oder unsachgemäß entsorgt werden.
Um einen verantwortungsvollen Umgang mit Batterien sicherzustellen, ist es entscheidend, sie korrekt zu entsorgen. Batterien und Akkus können bei allen Wertstoffzentren im Bezirk Krems kostenlos abgegeben werden.
Bei Lithium Akkus ist es wichtig, die Pole abzukleben, um einen gefährlichen Kurzschluss zu vermeiden. Dabei helfen Ihnen auch gerne unsere Mitarbeiter. Darüber hinaus bieten gekennzeichnete Sammelboxen im Einzelhandel eine weitere Möglichkeit, Batterien abzugeben.
Batterien und Akkus dürfen keinesfalls im Restmüll entsorgt werden, da sie eine erhebliche Brandgefahr darstellen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung trägt nicht nur zum Schutz der Umwelt und menschlichen Gesundheit bei, sondern ermöglicht auch das Recycling und die erneute Verwendung der wertvollen Rohstoffe.
in Batteriebox zu Hause sammeln, wenn Box voll dann Abgabe bei GV-Mitarbeiter im WSZ und leere Box wieder mit nach Hause nehmen
Akku herausnehmen und danach im WSZ mit herausgenommenen Akku an GV-Mitarbeiter übergeben
Abgabe Gerät mit Hinweis auf integrierten Akku an GV-Mitarbeiter
selbstständiges Entsorgen in Elektro-Altgeräte-Mulde
2022: 16.977 kg
2023: 14.960 kg
2022: 22.896 kg
2023: 25.680 kg
2022: 2.058 kg
2023: 2.586 kg
Die aktuelle Verordnung über Batterien und Altbatterien ist am 18. Februar 2024 in Kraft getreten und bringt folgende Veränderungen für Unternehmen die Batterie- und Akkumulatoren herstellen:
Es ist verboten, Batterien zu verkaufen, die mehr als 0,0005 % Quecksilber und mehr als 0,002 % Cadmium enthalten. Dies gilt auch für Batterien, die in Geräten, Leichtfahrzeugen und anderen Fahrzeugen eingebaut sind.
Erhöhung des Batterierecyclings und Verringerung der Umweltauswirkungen.
Förderung von Kreislaufwirtschaft im Batteriesektor.
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