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GV Krems

Amtssignatur

Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift auf behördlichen Erledigungen (z.B. Bescheid, Ladung). Die Amtssignatur macht durch bestimmte Merkmale (z.B. Bildmarke) kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt.

Ein amtssigniertes Dokument hat die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde. Rechtsgrundlage: §§ 19, 20 E-Government Gesetz (E-GovG)

Merkmale der Amtssignatur

  • Bildmarke (gemäß § 19 E-GovG)
  • Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
  • Information zur Prüfung der Amtssignatur (gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG)
  • Hinweis, über die Verifikation des Ausdruckes eines amtssignierten Dokumentes

Die Empfängerin bzw. der Empfänger kann die Rechtsgültigkeit und Authentizität amtssignierter Dokumente selbst überprüfen.

Prüfung elektronischer Dokumente

Die Empfängerin bzw. der Empfänger kann amtssignierte elektronische Dokumente jederzeit im Internet über extern verknüpfte Prüfdienste auf die Rechtmäßigkeit und Authentizität prüfen, in dem sie bzw. er das zuvor gespeicherte Dokument in der Anwendung hochlädt.

Prüfung von Papierausdrucken

Ausgedruckte Dokumente können Sie gerne direkt bei uns überprüfen lassen:

Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk KREMS (GV Krems)
Kamptalstraße 85
3550 Langenlois

Telefon: +43 2734 32333 0
Fax: +43 2734 32333 34
E-Mail: info@gvkrems.at

UID-Nummer: ATU 52565905

Wenn Sie die Authentizität der folgenden gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke sicherstellen wollen, dann laden Sie die Datei runter und verwenden Sie das Prüfservice www.signaturpruefung.gv.at um die heruntergeladene, signierte PDF Datei und somit die Amtssignatur auf Korrektheit zu überprüfen.

kleine Bildmarke der GV Krems Amtssignatur

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