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Netzwerk- und Informationssicherheit NIS-2

Die NIS-2-Richtlinie soll die Resilienz und die Reaktion auf Sicherheitsvorfälle des öffentlichen und des privaten Sektors in der EU verbessern. Der bisherige Anwendungsbereich der NIS-Richtlinie nach Sektoren wird mit NIS-2 auf einen größeren Teil der Wirtschaft und des öffentlichen Sektors ausgeweitet, um eine umfassende Abdeckung jener Sektoren und Dienste zu gewährleisten, die im Binnenmarkt für grundlegende gesellschaftliche und wirtschaftliche Tätigkeiten von entscheidender Bedeutung sind. Betroffene Einrichtungen müssen daher geeignete Risikomanagementmaßnahmen für die Sicherheit ihrer Netz- und Informationssysteme treffen und unterliegen Meldepflichten.

Quelle: nis.gv.at

Wir kommen dieser Meldepflicht an dieser Stelle nach und Sie finden hier die aktuelle Version unserer Informationssicherheitspolitik.

Datum: 24. April 2025

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