Einweg-Pfand ab 2025
Ab 1.1.2025 werden neue PET-Getränkeflaschen und Aluminium-Getränkedosen mit 0,25 Euro bepfandet. Damit sollen die Wertstoffe dieser Verpackungen vollumfassender gesammelt und besser im Kreislauf gehalten werden. Littering, also das achtlose Wegwerfen von Abfall in der Natur, soll vermieden werden. Die Erfahrung aus anderen europäischen Ländern hat gezeigt, dass ein Pfandsystem die beste Motivation dazu ist. Indirekt werden damit auch Mehrweg-Gebinde gestärkt, weil die Handhabung für den Konsumenten dieselbe ist.
Alle PET-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge zwischen 0,1 und 3 Liter werden mit dem österreichischen Pfandlogo und einem speziellen Strichcode gekennzeichnet.
Auf alle gekennzeichneten Gebinde werden 25 Cent Pfand eingehoben.
Milch und Milchprodukte sind vom Pfandsystem ausgenommen, auch Getränkeverbundkartons (TetraPaks), Einweg-Glasflaschen (z.B. 0,33 Liter Einweg-Bierflaschen) und „alte“ Getränkeverpackungen, die die Getränkeindustrie noch bis Ende März 2025 befüllen darf und der Lebensmittelhandel noch bis 31.12.2025 verkaufen darf.
Die Verpackungen müssen leer und nicht zerdrückt sein. Auch das Etikett mit dem Pfandlogo und dem Strichcode muss vorhanden und für den Rückgabeautomaten gut lesbar sein. Sollte dennoch eine Pfandverpackung beschädigt oder kaputt sein, dann gehört sie trotz Pfand zur richtigen Entsorgung in den Gelben Sack.
Aufgrund der Übergangsfristen werden bis Ende 2025 Einweg-Getränkeverpackungen mit und ohne Pfand im Supermarkt-Regal zu finden sein. Daher immer Ausschau nach dem Pfandlogo halten – damit ist Handhabung nach dem Genuss des Produktes vorgegeben:
Ohne Pfandlogo – zu Hause in den Gelben Sack, platzsparend zerdrücken
Mit Pfandlogo – Rückgabe am Pfandautomaten, unzerdrückt mit lesbarer Etikette
Die Rückgabe ist überall dort, wo bepfandete Einweg-Getränke gekauft werden können, möglich. Auch in der Bäckerei oder beim Imbissstand ist eine Rückgabe möglich – jedoch nur von Gebinden in der Größe, die tatsächlich auch verkauft werden und nur so viele Stück, die dort auch üblicherweise verkauft werden (z.B. Bäckerei Mustermann verkauft „nur“ 0,5 Liter PET-Flaschen und muss daher auch nur Getränkeflaschen in dieser Größe zurücknehmen – jedoch auch von anderen Produzenten. 50 Flaschen mit 1,5 Liter Volumen vom letzten Geburtstagsfest nimmt die Bäckerei Mustermann nicht zurück.)