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Die Seuchenvorsorgeabgabe wird vom GV Krems als Landesabgabe für alle 30 Mitgliedsgemeinden eingehoben. Sie bezieht sich auf das jährliche Volumen des Restmülls pro Liegenschaft/Grundstück. Sie wird im Rahmen der Grundbesitzabgaben quartalsweise eingehoben.
Für das für ein Grundstück im Pflichtbereich (§ 3 Z. 9 NÖ AWG 1992) zugeteilte oder für ein Grundstück auf Grund eines Ansuchens vereinbarte jährliche Restmüllbehältervolumen ist eine Seuchenvorsorgeabgabe zu entrichten.
Die Höhe der jährlichen Seuchenvorsorgeabgabe ergibt sich aus dem Produkt des für ein Grundstück zugeteilten oder vereinbarten jährlichen Restmüllbehältervolumens (Mülltonnen oder Müllsäcke) mit dem Hebesatz.
Der Hebesatz beträgt für
Gemeinde | Stichtag Ablesung |
---|---|
Aggsbach | 1. Oktober |
Bergern | 1. Juli |
Dürnstein | 1. Jänner |
Gedersdorf | 1. Jänner |
Hadersdorf-Kammern | 1. Jänner |
Jaidhof | 1. Jänner |
Lengenfeld | 1. Jänner |
Gedersdorf | 1. Jänner |
Maria Laach | 1. Oktober |
Rastenfeld | 1. Oktober |
Rossatz-Arnsdorf | 1. Jänner (Funkablesung) |
St. Leonhard | 1. Oktober |
Schönberg | 1. Juli |
Senftenberg | 1. Jänner |
Weinzierl | 1. Oktober |
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