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symbolisches Abwasserrohr, aus dem Abwasser läuft

Abgaben & Dienstleistungen

Kanalgebühren

Kanaleinmündungsabgabe

Kanaleinmündungsabgabe – was ist das?

Für einen möglichen Anschluss an das öffentliche Kanalnetz ist eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten. Das bedeutet, dass diese Einmündungsabgabe auch dann vorgeschrieben wird, wenn gar kein tatsächlicher Anschluss an die Kanalanlage vorliegt, aber jederzeit die Möglichkeit dazu besteht.

Höhe der Abgabe

Einheitssatz der jeweiligen Gemeinde pro m² x Berechnungsfläche (+ 10% USt)
Die Höhe des jeweiligen Einheitssatzes ist aus der entsprechenden Kanalabgabenordnung der Gemeinde zu entnehmen oder beim GV Krems zu erfragen.

Berechnungsfläche:
Die Hälfte der bebauten Fläche x Anzahl der angeschlossenen Geschosse +1, zuzüglich 15% der unbebauten Fläche (höchstens jedoch 15% von 500m², das sind 75m²)

Änderung Berechnungsfläche durch Zu- oder Ausbau

Ändert sich die Berechnungsfläche vertikal oder horizontal (z.B. durch Zubau, Dachausbau, Aufstockung, etc.), so ist die Kanaleinmündungsabgabe neu zu berechnen und eine Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe ist zu entrichten.
Die Ergänzungsabgabe ergibt sich aus dem Differenzbetrag der Abgabe vor Änderung und der Abgabe nach der neuen Berechnung. Beide Abgaben sind jedoch immer mit dem zum Zeitpunkt der Neuberechnung geltenden Einheitssatz zu berechnen.

Kanalbenützungsgebühr

Für die Möglichkeit der Benutzung des öffentlichen Kanals wird durch den GV Krems die jährliche Kanalbenützungsgebühr in vier Teilbeträgen eingehoben.

Kanalbenützungsgebühr – was ist das?

Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten.

Höhe der Abgabe

Berechnungsfläche x Einheitssatz (+10% USt)


Die Höhe des jeweiligen Einheitssatzes ist aus der entsprechenden Kanalabgabenordnung der Gemeinde zu entnehmen oder beim GV Krems zu erfragen.

Berechnungsfläche:
Sie ergibt sich aus den Geschossflächen aller angeschlossenen Geschosse, wobei angeschlossene Kellergeschosse (ausgenommen gewerbliche Nutzung) und nicht angeschlossene Gebäudeteile nicht berücksichtigt werden.

Verordnungen und Gesetze

Ansprechperson

Kathrin Göttinger

+43 2734 32 333-20

Kanal und Wasser
Kommunalsteuer

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