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Symbolischer Plan mit Haus, Straße und Grundstücksgrenzen

Abgaben & Dienstleistungen

Grundsteuer

Grundsteuer – was ist das?

Die Grundsteuer ist eine ausschließliche Gemeindeabgabe, mit der der inländische Grundbesitz besteuert wird. Unter Grundbesitz sind das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (Grundsteuer A), das Grundvermögen und die zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke (Grundsteuer B) zu verstehen.

Die Bewertung des Grundstückes obliegt dem Finanzamt

Die Grundsteuer wird vom Finanzamt bewertet (Einheitswert) und mittels Einheitswertbescheid festgelegt. Gleichzeitig mit dem Einheitswert wird vom Finanzamt auch der Steuermessbetrag festgesetzt. Dieser bildet die Grundlage für die Vorschreibung der Grundsteuer durch die Gemeinde, in dem dieser Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert wird.

Höhe der Abgabe

Formel: Steuermessbetrag x 500% (Hebesatz) = Grundsteuer pro Jahr

Wenn der Jahresbetrag unter EUR 75,00 liegt, wird er nur einmal jährlich im 2. Quartal (fällig am 15. Mai) eines laufenden Kalenderjahres vorgeschrieben.
Bei Beträgen über EUR 75,00 wird der Jahresbetrag auf die vier Quartalvorschreibungen aufgeteilt.

Erledigungsdauer

Die Erledigungsdauer hängt unmittelbar von der Erledigung des Finanzamtes ab (Einheitswertbescheid). Nach Übermittlung dieses Bescheides durch das Finanzamt an die Gemeinde wird ein Grundsteuerbescheid ausgestellt.

Verordnungen und Gesetze

Ansprechperson

Alexandra Wachtberger

+43 2734 32 333-21

Leitung Abgaben und Bescheide
Bescheidwesen
Grundsteuer
LMR Betreuung

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