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Im Rahmen der Bausachverständigen-Tätigkeit betreut der GV Krems 17 Mitgliedsgemeinden:
Der Bausachverständige steht den Gemeinden zur Verfügung und erstellt bautechnische Gutachten zur Bewilligung von bewilligungspflichtigen Bauvorhaben. Diese können beispielsweise Wohnhäuser, landwirtschaftliche Hallen, Carports oder Einfriedungen (Zäune) sein.
Der Bausachverständige tauscht sich im Zuge von Koordinierungstreffen regelmäßig mit dem Gebietsbauamt aus und sorgt durch Vorbegutachtungen der Einreichungen für kürzere Bearbeitungszeiträume und damit raschere Ergebnisse für den Bauwerber.
Direkter Ansprechpartner für die Bürgerin und den Bürger betreffend Bauvorhaben bleiben nach wie vor die Bauämter der jeweiligen Gemeinde.
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