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symbolische Darstellung eines Mannes mit Helm, der einen Bauplan in den Händen hält

Abgaben & Dienstleistungen

Bausachverständiger

Tätigkeit

Der Bausachverständige steht den Gemeinden zur Verfügung und erstellt bautechnische Gutachten zur Bewilligung von bewilligungspflichtigen Bauvorhaben. Diese können beispielsweise Wohnhäuser, landwirtschaftliche Hallen, Carports oder Einfriedungen (Zäune) sein.

Schnittstelle zum Gebietsbauamt

Der Bausachverständige tauscht sich im Zuge von Koordinierungstreffen regelmäßig mit dem Gebietsbauamt aus und sorgt durch Vorbegutachtungen der Einreichungen für kürzere Bearbeitungszeiträume und damit raschere Ergebnisse für den Bauwerber.

Kontakt bei Bauvorhaben

Direkter Ansprechpartner für die Bürgerin und den Bürger betreffend Bauvorhaben bleiben nach wie vor die Bauämter der jeweiligen Gemeinde.

Ansprechperson

Ing. Paul Schuster

+43 2734 32 333-45

Bausachverständiger

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