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Wissens­wertes über Lebens­mittel

Lebensmittel

Darf man Pilzgerichte wieder aufwärmen?

Weiße Champignons auf einem rustikalen Teller, daneben ein Holzlöffel mit Gewürzen

Tipps für sicheres Aufwärmen von Pilzen

Ja, Pilzgerichte können sicher wieder aufgewärmt werden, wenn man zwei wichtige Punkte beachtet. Unabhängig davon, ob es sich um Pilzragout, Champignons in Soße oder andere Schwammerlgerichte handelt – mit der richtigen Handhabung bleibt der Genuss unbedenklich.

Worauf sollte man beim Aufwärmen von Pilzgerichten achten?

Der erste wichtige Punkt ist, dass die Reste des Pilzgerichts schnell abgekühlt werden müssen. Den Topf direkt nach dem Kochen von der Herdplatte nehmen und das Gericht rasch abkühlen lassen. Anschließend sollte es abgedeckt im Kühlschrank aufbewahrt werden. Dies verhindert das Wachstum von Mikroorganismen, die sich in warmer Umgebung vermehren könnten.

Wichtig

Das Pilzgericht nicht auf dem Ofen stehen und langsam abkühlen lassen, da dies das Bakterienwachstum fördert. Das Gericht maximal ein bis zwei Tage im Kühlschrank aufbewahren.

Der zweite wichtige Punkt ist, dass das Gericht vor dem erneuten Verzehr auf eine Mindesttemperatur von 70 Grad Celsius erhitzt werden muss. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine schädlichen Keime überleben. Die Temperatur sollte dabei einige Minuten gehalten werden, bevor das Essen serviert wird.

Ursprung des Mythos

Der Mythos, dass man Pilze nicht aufwärmen darf, stammt aus einer Zeit, in der die Hygienestandards bei der Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln noch nicht so hoch waren wie heute. Auch fehlende Kühlschränke trugen dazu bei, dass Pilzgerichte nach dem Kochen schnell verdarben.

Übrigens: Das Gleiche gilt auch für Spinat oder Fisch – auch sie können unter Beachtung der gleichen Grundregeln sicher ein zweites Mal genossen werden.

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